Stand: 01. April 2026
zwischen
codin GmbH
Hauptstrasse 64
5070 Frick
Schweiz
(nachfolgend „codin“ oder „Auftragsbearbeiterin“)
und
Kunde
(nachfolgend „Kunde“ oder „Verantwortlicher“)
1.1
Diese Vereinbarung regelt die Bearbeitung von Personendaten durch codin im Auftrag des Kunden gemäss dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie – sofern anwendbar – der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1.2
Art, Umfang, Zweck der Bearbeitung, Kategorien von Personendaten sowie betroffene Personen ergeben sich aus dem Servicevertrag und Anhang 1 dieser Vereinbarung.
1.3
codin bearbeitet Personendaten ausschliesslich:
2.1
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des DSG und verantwortlich für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung.
2.2
Der Kunde stellt sicher, dass:
2.3
codin bearbeitet Personendaten ausschliesslich gemäss Weisung des Kunden.
Bei offensichtlich rechtswidrigen Weisungen informiert codin den Kunden unverzüglich.
codin verpflichtet alle Mitarbeitenden und Hilfspersonen zur Vertraulichkeit.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
codin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen gemäss Anhang 2 (TOM).
codin darf diese Massnahmen weiterentwickeln, sofern das Schutzniveau nicht reduziert wird.
codin unterstützt den Kunden – soweit möglich und angemessen – bei:
codin meldet dem Kunden unverzüglich jede festgestellte Verletzung der Datensicherheit.
Die Meldung enthält soweit möglich:
Nach Vertragsbeendigung:
gemäss den Vorgaben in Anhang 1 und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
4.1
Der Kunde stellt sicher, dass er selbst angemessene technische und organisatorische Massnahmen trifft.
4.2
Der Kunde informiert codin unverzüglich bei:
4.3
Der Kunde benennt Ansprechpartner für Datenschutzfragen.
5.1
codin ist berechtigt, Unterauftragsbearbeiter einzusetzen.
5.2
Die aktuelle Liste der Unterauftragsbearbeiter befindet sich in Anhang 3.
5.3
codin informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen.
5.4
Der Kunde kann bei wichtigen datenschutzrechtlichen Gründen Einspruch erheben.
Kann keine Einigung erzielt werden, ist eine Kündigung der betroffenen Leistung möglich.
5.5
codin verpflichtet Unterauftragsbearbeiter vertraglich zu einem angemessenen Datenschutzniveau.
6.1
Personendaten können in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden.
6.2
In solchen Fällen stellt codin geeignete Garantien sicher, insbesondere:
6.3
Erfolgt eine Übermittlung auf ausdrückliche Weisung des Kunden, trägt dieser die Verantwortung.
7.1
codin stellt dem Kunden auf Anfrage Informationen zur Verfügung, die zur Überprüfung der Einhaltung erforderlich sind.
7.2
Der Kunde ist berechtigt, Audits durchzuführen.
Dabei sind zu berücksichtigen:
7.3
Kosten von Audits trägt grundsätzlich der Kunde.
Diese Vereinbarung tritt mit Abschluss des Servicevertrags in Kraft.
Sie gilt:
Änderungen dieser ADV bedürfen der schriftlichen oder elektronischen Zustimmung beider Parteien.
Standard:
Löschung oder Anonymisierung 120 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.